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Im Kanton Schwyz trat per 1. Juni 2024 ein neues Gesetz zur Kinderbetreuung in Kraft um erwerbstätige Eltern zu entlasten. Aufgrund der neuen Anforderungen haben wir uns im Frauentreff in Absprache mit der Gemeinde Sattel dazu entschieden per 1. August 2024 unsere Vermittlungsstelle für Tageseltern einzustellen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Sattel: 

Gemeinde Sattel - Informationen Kinderbetreuungsgesetz und Tagesplatzvermittlung

 

Seit dem 1. Juni 2024 können Gesuche für Betreuungsbeiträge elektronisch erfasst werden. Die Mythenand GmbH ist neu Vermittlungsstelle für Tagesplätze.

Die Einreichung von Gesuchen für Betreuungsbeiträge erfolgt über das Online-Tool kiBon, welches seit dem 1. Juni 2024 allen Erziehungsberechtigten zur Verfügung steht.

 

Um einen Anhaltspunkt zu erhalten ob und wie hohe Betreuungsbeiträge Sie ab dem neuen Schuljahr 2024/25 geltend machen könnten, finden Sie auf der Homepage des Kantons Schwyz einen Beitragsrechner für die Kinderbetreuung.

 

Weitere allgemeine Informationen zum Kinderbetreuungsgesetz finden Sie unter diesem Link.

Wichtig: damit eine Vergütung erfolgen kann, muss die Betreuungseinrichtung vom Kanton anerkannt bzw. dort gemeldet sein.

Die Vermittlung von Tagesplätzen bei Tageseltern erfolgt über die Kita Mythenand GmbH. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Mythenand GmbH.

Tageseltern

regeln
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  • Sie verpflichten sich, das Kind in ihrer Familie zur Betreuung aufzunehmen und es in ihr Familienleben und ihren Tagesablauf miteinzubeziehen.

  • Sie sorgen sich um das Wohlergehen des Kindes und geben ihm Geborgenheit.

  • Sie fördern seine körperliche, geistige und soziale Entwicklung durch eine gute Beziehung und eine kindergerechte Umgebung.

  • Sie bemühen sich um eine gute Beziehung und Zusammenarbeit mit den Eltern des Kindes und besprechen mit ihnen die damit verbundenen Fragen.

  • Sie verpflichten sich, zusammen mit den Eltern des Kindes, einen Vertrag abzuschliessen.

  • Vor dem Unterzeichnen des Vertrages wird eine Möglichkeit um sich besser kennenzulernen empfohlen (z.B. „Schnupper-Stunden“).

  • Ein Grundkurs für Tagesmütter ist erwünscht.

  • Weiterbildungen werden erwünscht.

Eltern

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  • Die Eltern unterstützen die Tagesmutter/Mittagstischmutter in der Betreuung und besprechen mit ihnen die damit verbundenen Fragen. Sie bemühen sich um eine gute Beziehung und Zusammenarbeit mit den Betreuungspersonen.

  • Sie verpflichten sich, zusammen mit den Eltern des Kindes einen Vertrag abzuschliessen.

  • Vor dem Unterzeichnen des Vertrages wird eine Möglichkeit um sich besser kennenzulernen empfohlen (z.B. „Schnupper-Stunden“)

Versichrung

versicherung

Versicherung:

Die Versicherung ist grundsätzlich Sache der Tageseltern/ Mittagstischeltern. Die Tageseltern/Mittagstischeltern haben den Nachweis zu erbringen, dass die Privathaftpflichtversicherung mit dem Zusatz “privater Kinderhütedienst“ vorhanden ist.

Unfallversicherung:
Alle Tageseltern/Mittagstischeltern müssen grundsätzlich den Unfall-Einschluss in der Krankenkasse versichert haben. Personen in einem Angestellten-Verhältnis, welche mehr als durchschnittlich 8 Wochenstunden arbeiten, sind über den Arbeitgeber (NBU = Nichtbetriebsunfall) genügend versichert.

KESB:
Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies der KESB melden (Artikel ZGB 316).

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