tageseltern
vermittlung
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Suchen Sie Tageseltern/Mittagstischeltern?
Für Fragen und weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Ramona Schuler
Telefon: 079 725 02 84
E-Mail: info@frauentreff-sattel.ch
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regeln
tageseltern
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Sie verpflichten sich, das Kind in ihrer Familie zur Betreuung aufzunehmen und es in ihr Familienleben und ihren Tagesablauf miteinzubeziehen.
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Sie sorgen sich um das Wohlergehen des Kindes und geben ihm Geborgenheit.
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Sie fördern seine körperliche, geistige und soziale Entwicklung durch eine gute Beziehung und eine kindergerechte Umgebung.
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Sie bemühen sich um eine gute Beziehung und Zusammenarbeit mit den Eltern des Kindes und besprechen mit ihnen die damit verbundenen Fragen.
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Sie verpflichten sich, zusammen mit den Eltern des Kindes, einen Vertrag abzuschliessen.
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Vor dem Unterzeichnen des Vertrages wird eine Möglichkeit um sich besser kennenzulernen empfohlen (z.B. „Schnupper-Stunden“).
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Ein Grundkurs für Tagesmütter ist erwünscht.
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Weiterbildungen werden erwünscht.
regeln
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Die Eltern unterstützen die Tagesmutter/Mittagstischmutter in der Betreuung und besprechen mit ihnen die damit verbundenen Fragen. Sie bemühen sich um eine gute Beziehung und Zusammenarbeit mit den Betreuungspersonen.
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Sie verpflichten sich, zusammen mit den Eltern des Kindes einen Vertrag abzuschliessen.
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Vor dem Unterzeichnen des Vertrages wird eine Möglichkeit um sich besser kennenzulernen empfohlen (z.B. „Schnupper-Stunden“)
versicherung
Versicherung:
Die Versicherung ist grundsätzlich Sache der Tageseltern/ Mittagstischeltern. Die Tageseltern/Mittagstischeltern haben den Nachweis zu erbringen, dass die Privathaftpflichtversicherung mit dem Zusatz “privater Kinderhütedienst“ vorhanden ist.
Unfallversicherung:
Alle Tageseltern/Mittagstischeltern müssen grundsätzlich den Unfall-Einschluss in der Krankenkasse versichert haben. Personen in einem Angestellten-Verhältnis, welche mehr als durchschnittlich 8 Wochenstunden arbeiten, sind über den Arbeitgeber (NBU = Nichtbetriebsunfall) genügend versichert.
KESB:
Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies der KESB melden (Artikel ZGB 316).