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tageseltern
vermittlung

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Suchen Sie Tageseltern/Mittagstischeltern?

Für Fragen und weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Ramona Schuler

Telefon: 079 725 02 84
E-Mail: info@frauentreff-sattel.ch

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Tageseltern

regeln
tageseltern

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  • Sie verpflichten sich, das Kind in ihrer Familie zur Betreuung aufzunehmen und es in ihr Familienleben und ihren Tagesablauf miteinzubeziehen.

  • Sie sorgen sich um das Wohlergehen des Kindes und geben ihm Geborgenheit.

  • Sie fördern seine körperliche, geistige und soziale Entwicklung durch eine gute Beziehung und eine kindergerechte Umgebung.

  • Sie bemühen sich um eine gute Beziehung und Zusammenarbeit mit den Eltern des Kindes und besprechen mit ihnen die damit verbundenen Fragen.

  • Sie verpflichten sich, zusammen mit den Eltern des Kindes, einen Vertrag abzuschliessen.

  • Vor dem Unterzeichnen des Vertrages wird eine Möglichkeit um sich besser kennenzulernen empfohlen (z.B. „Schnupper-Stunden“).

  • Ein Grundkurs für Tagesmütter ist erwünscht.

  • Weiterbildungen werden erwünscht.

Eltern

regeln
eltern

  • Die Eltern unterstützen die Tagesmutter/Mittagstischmutter in der Betreuung und besprechen mit ihnen die damit verbundenen Fragen. Sie bemühen sich um eine gute Beziehung und Zusammenarbeit mit den Betreuungspersonen.

  • Sie verpflichten sich, zusammen mit den Eltern des Kindes einen Vertrag abzuschliessen.

  • Vor dem Unterzeichnen des Vertrages wird eine Möglichkeit um sich besser kennenzulernen empfohlen (z.B. „Schnupper-Stunden“)

Versichrung

versicherung

Versicherung:

Die Versicherung ist grundsätzlich Sache der Tageseltern/ Mittagstischeltern. Die Tageseltern/Mittagstischeltern haben den Nachweis zu erbringen, dass die Privathaftpflichtversicherung mit dem Zusatz “privater Kinderhütedienst“ vorhanden ist.

Unfallversicherung:
Alle Tageseltern/Mittagstischeltern müssen grundsätzlich den Unfall-Einschluss in der Krankenkasse versichert haben. Personen in einem Angestellten-Verhältnis, welche mehr als durchschnittlich 8 Wochenstunden arbeiten, sind über den Arbeitgeber (NBU = Nichtbetriebsunfall) genügend versichert.

KESB:
Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies der KESB melden (Artikel ZGB 316).

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